Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Change Hub GmbH (AGB)

Stand: 09.04.2024

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Change Hub GmbH und ihren Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) abschließend. Die Change Hub GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist die
Change Hub GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Malte Frederik Möller
Ständeplatz 19, 34117 Kassel
Registergericht: Amtsgericht Kassel, HRB 17936
USt-IdNr. DE326205651

3. Raummiete

Die Regelungen dieser Ziffer 3 gelten für die Vermietung von Räumlichkeiten der

Change Hub GmbH
Hardenbergstr. 32
10623 Berlin

sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

(1) Eine Unter- oder Weitervermietung von überlassenen Räumlichkeiten ist unzulässig. Unzulässig ist auch eine zweckwidrige Nutzung zu anderen als den in der Buchung angegebenen Zwecken vorgesehenen Zwecken. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist abbedungen. Überlässt der Kunde den Gebrauch der Räumlichkeiten oder von Einrichtungsgegenständen mit Zustimmung der Change Hub GmbH einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten und einen entstandenen Schaden zu ersetzen.

(2) Die Change Hub GmbH weist darauf hin, dass sie keine Veranstalterhaftpflichtversicherung für die Vorhaben unterhält, die der Kunde in den angemieteten Räumlichkeiten ausrichtet. Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einem seinem Vorhaben angemessenen Deckungsumfang abzuschließen.

(3) Stornierung
Im Falle einer Stornierung berechnet die Change Hub GmbH folgende Kosten:

  • bis zu 180 Tage vor dem Datum des Mietbeginns: keine Kosten
  • bis zu 179-91 Tage vor dem Datum des Mietbeginns: 50 % des Gesamtvolumens
  • ab 90 Tagen vor dem Datum des Mietbeginns oder bei Absage sowie Nichterscheinen am Veranstaltungstag: 100 % des Gesamtvolumens

Gesamtvolumen ist der Gesamtbetrag aller vereinbarten Leistungen, die von der Stornierung des Kunden erfasst sind.

Im Falle einer Stornierung weniger als 90 Tage vor dem Datum des Mietbeginns werden tatsächlich ersparte Aufwendungen abgezogen. 

(4) Umbuchung
Eine Umbuchung liegt vor, wenn der Kunde verlangt, den Termin einer bereits vereinbarten Raummiete zeitlich zu verlegen, und die Change Hub GmbH diesem Verlangen entsprechen kann. Sie setzt stets entsprechende freie Kapazitäten der Change Hub GmbH voraus. Die Change Hub GmbH bemüht sich, Umbuchungswünschen nachzukommen. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung einer bereits fest vereinbarten Raummiete besteht indes nicht.

Im Falle einer Umbuchung berechnet die Change Hub GmbH folgende Kosten:

  • bis zu 90 Tage vor dem Datum des Mietbeginns: keine Kosten
  • ab 89 Tagen vor dem Datum des Mietbeginns: 30 % des Gesamtvolumens

Gesamtvolumen ist der Gesamtbetrag aller vereinbarten Leistungen, die von der Umbuchung des Kunden erfasst sind.

(5) Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Mietdauer. Haben die Vertragspartner Zahlung vor Beginn der Mietdauer vereinbart, erfolgt Rechnungsstellung spätestens einen Monat vor Mietbeginn.

4. Offene Veranstaltungen

An einer offenen Veranstaltung kann grundsätzlich jeder Vertreter eines Unternehmens teilnehmen. Privatpersonen können unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Soweit nicht anders geregelt, fällt für die Teilnahme an einer offenen Veranstaltung eine Teilnahmegebühr an.
Die Regelungen dieser Ziffer 4 gelten für jede Teilnahme an einer offenen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Change Hub GmbH, die von der Change Hub GmbH ausgerichtet wird. Hierzu gehören

  • Workshops und Trainings
  • begleitende Organisationsentwicklung
  • Learning Journeys

sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

(1) Stornierung
Im Falle einer Stornierung berechnet die Change Hub GmbH folgende Kosten:

  • bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmegebühr
  • ab 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: volle Teilnahmegebühr

Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, wird ebenfalls die volle Teilnahmegebühr berechnet.

Im Falle einer Stornierung ab 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden ggf. tatsächlich ersparte Aufwendungen abgezogen.

Die im Falle einer Stornierung anfallenden Kosten werden bei Erstattung einer bereits entrichteten Teilnahmegebühr verrechnet.

(2) Umbuchung
Eine Umbuchung liegt vor, wenn Termin und / oder Veranstaltung ausgetauscht werden. Sie setzt stets entsprechende freie Kapazitäten der Change Hub GmbH voraus. Die Change Hub GmbH bemüht sich, Umbuchungswünschen nachzukommen. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung einer bereits fest vereinbarten Raummiete besteht indes nicht.
Im Falle einer Umbuchung berechnet die Change Hub GmbH folgende Kosten:

  • bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
  • ab 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmegebühr

Für ausschließliche online durchgeführte Webinare und Formate entstehen keine Kosten im Falle einer Umbuchung.

(3) Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, in jedem Falle vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahme setzt voraus, dass die Teilnahmegebühr bezahlt ist.

5. Individuell abgestimmte Formate, Workshops und begleitende Organisationsentwicklung

Individuell abgestimmte Formate sind auf die jeweiligen Kundenanforderungen zugeschnitten und werden in Abstimmung mit dem Kunden geplant. In diesem Fall wird nach angefallenen Aufwendungen und dem damit verbundenen Aufwand abgerechnet.
Die Regelungen dieser Ziffer 5 gelten für jede Buchung von

  • Individuell abgestimmten Formaten in den Change Hub-Räumlichkeiten
  • Angeboten der begleitenden Organisationsentwicklung

sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

(1) Stornierung
Im Falle einer Stornierung berechnet die Change Hub GmbH folgende Kosten:

  • bis zu 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
  • bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtvolumens
  • ab als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Gesamtvolumens

Gesamtvolumen ist der Gesamtbetrag aller vereinbarten Leistungen, die von der Stornierung des Kunden erfasst sind.

Im Falle einer Stornierung weniger als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden ggf. tatsächlich ersparte Aufwendungen abgezogen.

(2) Umbuchung
Eine Umbuchung liegt vor, wenn der Kunde verlangt, den Termin eines bereits vereinbarten Workshops zeitlich zu verlegen, und die Change Hub GmbH diesem Verlangen entsprechen kann. Sie setzt stets entsprechende freie Kapazitäten der Change Hub GmbH voraus. Die Change Hub GmbH bemüht sich, Umbuchungswünschen nachzukommen. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung einer bereits fest vereinbarten Raummiete besteht indes nicht.Im Falle einer Umbuchung berechnet die Change Hub GmbH folgende Kosten:

  • bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
  • bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Gesamtvolumens
  • weniger als 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtvolumens

Gesamtvolumen ist der Gesamtbetrag aller vereinbarten Leistungen, die von der Umbuchung des Kunden erfasst sind.

(3) Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung, falls die Vertragspartner nicht eine andere Art der Abrechnung vereinbart haben.

6. Preise und Zahlung

(1) Grundlage für Angebote der Change Hub GmbH sind die auf www.change-hub.de veröffentlichten Preise.

(2) Die Change Hub GmbH erbringt die vom Kunden bestellten und von der Change Hub GmbH zugesagten Leistungen. Hierbei kann sie auch externe Dienstleister einsetzen.

(3) Der Kunde zahlt die vereinbarten Preise und etwaige sonstige in Anspruch genommene Lieferungen und Leistungen.

(4) Ggf. in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Change Hub GmbH gegenüber externen Dienstleistern, Urheberrechtsverwertungsgesellschaften, GEMA u.ä. sind in den mit dem Kunden vereinbarten Preisen enthalten.

(5) Alle vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(6) Rechnungen der Change Hub GmbH werden mit ihrem Zugang beim Kunden fällig, es sei denn, eine andere Fälligkeit ist vereinbart. Auf § 286 Absatz 3 BGB wird hingewiesen. Mahnkosten nach Verzugseintritt darf die Change Hub GmbH pauschaliert in Höhe von € 10,00 je Mahnung erheben.

(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf die Change Hub GmbH Teilnehmern den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten verwehren.

(8) Eine Aufrechnung des Kunden gegen die Forderung der Change Hub GmbH ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Gegenforderung möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, sofern es auf Ansprüchen aus dem der Leistung zugrundeliegenden Vertrag beruht.

7. Urheberschutz, Copyrights, Fotografieren, Verhalten im Hub, Mitwirkungspflichten, Sonstige Pflichten

(1) Veranstaltungs- und Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen – auch auszugsweise – nicht ohne schriftliche Genehmigung der Change Hub GmbH und ggfs. der weiteren Rechteinhaber reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. Ton- oder Bildmitschnitte laufender Veranstaltungen im Sinne von Ziffer 4 und 5 sind unzulässig.

(2) Die Change Hub GmbH kann Teilnehmer von Veranstaltungen ausschließen, wenn wichtige Gründe einen Ausschluss rechtfertigen.

(3) Die Change Hub GmbH übt in ihren Räumlichkeiten das Hausrecht aus.

(4) In den Räumlichkeiten der Change Hub GmbH gilt eine Hausordnung. Die Change Hub GmbH darf Personen, die sich trotz Aufforderung nicht an die Regeln der Hausordnung halten, zum Verlassen der Räumlichkeiten auffordern und / oder ihnen den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten verwehren.

(5) Der Kunde informiert die Change Hub GmbH rechtzeitig und ausreichend über alle Umstände, die für die Erbringung der Leistung relevant sein können. Dies gilt auch für solche Umstände, die sich auf einzelne Teilnehmer beziehen. Kann sich die Change Hub GmbH oder ein externer Dienstleister infolge mangelnder, unzureichender oder verspäteter Information nicht auf besondere Umstände einstellen, sind hierauf begründete Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

(6) Zur Nutzung überlassene Räumlichkeiten sind schonend zu behandeln. Beschädigung, unangemessene Verschmutzung oder Abnutzung verpflichten den Kunden zum Schadenersatz. Die Change Hub GmbH darf derartige Schäden fachgerecht auf Kosten des Kunden beheben lassen bzw. Ersatzbeschaffungen vornehmen und die notwendigen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Der Schadenersatzanspruch erfasst auch angemessene – ggf. auch pauschalierte – Bearbeitungskosten und infolge der Schäden eingetretene, nachgewiesene Betriebsausfallskosten.

Eine übermäßige Abnutzung bzw. Beschädigung stellen insbesondere erhebliche Kratzer, Flecken, farbliche Veränderungen, Dellen und vergleichbare Substanzbeeinträchtigungen an mobilen und immobilen Einrichtungsgegenständen einschließlich Fußbodenbelägen sowie Wänden und Decken dar.

Bauliche Veränderungen darf der Kunde in keinem Fall vornehmen oder vornehmen lassen.
Im Fall des Abschlusses eines Mietvertrages führen Change Hub GmbH und Kunde zu Beginn und nach Beendigung der Nutzung eine gemeinsame Begehung der Räumlichkeiten durch und erstellen ein Protokoll etwaiger während der Nutzung entstandener Schäden.

(7) Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den Räumlichkeiten des Change Hub nicht verzehrt werden. Dies gilt nicht für speziell gebuchte Selbstversorger-Catering-Pakete, die ggf. über die Change Hub GmbH gebucht wurden.

(8) Der Kunde darf vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarung keine eigenen technischen Anlagen in die Räumlichkeiten der Change Hub GmbH einbringen und dort betreiben.

(9) Vom Kunden in die Räumlichkeiten der Change Hub GmbH eingebrachte Dekorations- und Ausstellungsgegenstände müssen brandschutztechnisch unbedenklich sein. Die Change Hub GmbH kann deren Verwendung untersagen, wenn ein entsprechender Nachweis durch den Kunden nicht geführt wird. Nach Beendigung der Nutzung steht der Kunde für die unverzügliche Entfernung aller eingebrachten Gegenstände ein.

(10) Die Einbringung von Gegenständen gleich welcher Art, auch persönlicher Natur, des Kunden oder eines Teilnehmers in die Räumlichkeiten der Change Hub GmbH erfolgt auf Gefahr des Einbringers. Die Change Hub GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust, Untergang, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung, es sei denn, es läge ein Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Change Hub GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vor. Elektrische Geräte des Kunden dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch die Change Hub GmbH betrieben werden. Nach Beendigung der Nutzung steht der Kunde für die unverzügliche Entfernung aller eingebrachten Gegenstände ein.

(11) Übernachtungen sind in den Räumlichkeiten der Change Hub GmbH nicht gestattet.

(12) In den Räumlichkeiten der Change Hub GmbH sowie im gesamten Gebäude besteht absolutes Rauchverbot. Der Kunde weist seine Teilnehmer auf das bestehende Rauchverbot hin. Im Falle einer Zuwiderhandlung erhebt die Change Hub GmbH eine Reinigungspauschale von € 50,00. Wahlweise darf die Change Hub GmbH stattdessen die tatsächlichen Reinigungskosten weitergeben.

Das Gebäude ist mit Rauchwarnmeldegeräten ausgestattet. Rauchen kann daher Feueralarm auslösen. Kosten für das Auslösen von Feueralarm durch einen Teilnehmer trägt der Kunde.

(13) Erfolgt eine Überlassung von Zugangscodes für die Schließanlage der Räumlichkeiten der Change Hub GmbH, so sind diese ausschließlich für angemeldete Teilnehmer bestimmt. Ein etwaiger Verlust ist der Change Hub GmbH unverzüglich anzuzeigen. Eine Weitergabe an vom vertraglichen Nutzungsrahmen nicht umfasste Dritte ist nicht zulässig.

8. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch Teilnehmer, Besucher oder Erfüllungsgehilfen des Kunden verursacht werden. Für Schäden, die während der Nutzung im Rahmen einer Raummiete (Ziffer 3) durch den Kunden eingetreten sind, gilt die Vermutung, dass diese schuldhaft verursacht wurden. Dem Kunden obliegt der Entlastungsbeweis.

9.Haftung der Change Hub GmbH & Verjährung

(1) Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen haftet die Change Hub GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Haftungsansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr nach deren Entstehen. Das gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Ansprüche des Kunden gegen die Change Hub GmbH wegen Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer Vertragspflichten verjähren nach einem Jahr. Fristbeginn ist der Zeitpunkt, in dem der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
Andere Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Fristbeginn ist der Tag, an dem die Change Hub GmbH ihre Leistung vollständig erbracht hat.
Für die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung für Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Change Hub GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen gilt die gesetzliche Verjährung.

10. Rücktritt / Stornierung / Umbuchung durch den Kunden

(1) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur möglich, wenn dies vereinbart ist. Ein Rücktritt kann dann kostenfrei bis zu dem vereinbarten Termin erfolgen. Ist kein kostenfreier Rücktritt vereinbart oder der vereinbarte Termin bereits verstrichen, ist eine Stornierung oder Umbuchung nur zu den in Ziffern 3 bis 5 genannten Bedingungen, im Übrigen nicht, möglich. Rücktritt, Stornierungs- oder Umbuchungsverlangen sind in Textform zu erklären.

(2) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, namentlich angemeldete Teilnehmer kostenfrei durch andere Teilnehmer zu ersetzen.

(3) Eine vorhersehbare Änderung der Teilnehmerzahl ist der Change Hub GmbH unverzüglich, spätestens acht Werktage vor Leistungsbeginn, mitzuteilen.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der Change Hub GmbH. Grundlage der Abrechnung ist die tatsächliche Teilnehmerzahl.
Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl bleibt eine Abrechnung auf Grundlage der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl abzüglich ersparter Aufwendungen vorbehalten.
Die Change Hub GmbH darf vereinbarte Räumlichkeiten infolge einer Änderung der Teilnehmerzahl einseitig austauschen.

(4) Alle Erklärungen, die einen Rücktritt, eine Stornierung oder eine Umbuchung enthalten, sind in Textform abzugeben.

11. Änderungen und Absagen durch die Change Hub GmbH / Leistungsfreiheit

(1) Handelt es sich um Leistungen, die von verschiedenen Kunden gleichzeitig gebucht werden können (insbesondere offene Veranstaltungen im Sinne von Ziffer 4), so darf die Change Hub GmbH die Leistung bis spätestens zehn Tage vor dem Leistungstermin absagen, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(2) Die Change Hub GmbH wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gelten alle unvorhergesehenen und von der Change Hub GmbH nicht zu vertretenden Ereignisse, die die Erbringung der Leistung hindern oder zumindest in einem solchen Maße erschweren, dass der Change Hub GmbH die Erbringung der Leistung redlicherweise nicht zugemutet werden kann. Hierunter fallen insbesondere höhere Gewalt, unvorhersehbarer Ausfall eines Referenten / Trainers und vergleichbare Hindernisse. Der Ausfall eines sonstigen Dienstleisters stellt ebenfalls einen wichtigen Grund dar, wenn dessen Leistung für die Change Hub GmbH anderweitig nicht oder nicht mit zumutbaren Mitteln zu beschaffen ist.

Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der Kunde bei Buchung unzutreffende oder irreführende Informationen zu wesentlichen Umständen erteilt hat. Dies können etwa Angaben zur Person des Kunden / der Teilnehmer sein oder Angaben zum Zweck einer Veranstaltung oder Raummiete. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Change Hub GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eine reibungslose Durchführung der Leistung oder ein reibungsloser Geschäftsbetrieb nicht gewährleistet sind, dass die Durchführung zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Mitmieter der Immobilie führen kann, oder dass die Reputation der Change Hub GmbH, eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder der Mitmieter der Immobilie gefährdet sein kann.

(3) Im Falle des Absatzes (1) oder (2) informiert die Change Hub GmbH den Kunden schnellstmöglich. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, gegen die Change Hub GmbH, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Change Hub GmbH vor. Dies gilt insbesondere auch für Kosten die dem Kunden durch bereits gebuchte Hotelzimmer, Bahnfahrkarten, Flugtickets o.ä. entstehen.

(4) Es steht der Change Hub GmbH jederzeit frei, sich nicht auf ihre Leistungsfreiheit gemäß Absatz (2) zu berufen, sondern die versprochene Leistung örtlich und / oder zeitlich zu verlegen. In diesem Falle steht dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht binnen angemessener Frist zu. Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Weitergehende Ansprüche gegen die Change Hub GmbH, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

(5) Die Change Hub GmbH darf vorgesehene Trainer oder sonstige Dienstleister durch andere Trainer oder Dienstleister ersetzen, sofern ein solcher Ersatz sachgerecht, gleichwertig und nicht untunlich ist. Ansprüche des Kunden wegen oder im Falle eines solchen Ersatzes bestehen nicht.

12. Datenschutz

Die Change Hub GmbH speichert Kundendaten zu Abwicklungs- und Abrechnungszwecken in dem Umfang, der für die Erbringung ihrer Leistungen erforderlich ist. Die Speicherung von Kundendaten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung durch die Change Hub GmbH und, soweit es die ordnungsgemäße Erbringung einer Leistung erfordert, ggf. durch externe Dienstleister. Kundendaten in diesem Sinne sind in der Regel zumindest Name des Kunden, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Namen der Teilnehmer, soweit diese bekanntgegeben werden.

Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der vorstehend beschriebenen Speicherung und Weitergabe von Kundendaten und stellt sicher, dass ihm hinsichtlich der Daten von Teilnehmern deren entsprechende Einwilligungen vorliegen.

Die Kontaktdaten des Kunden können innerhalb des EB-Unternehmensverbunds weitergegeben werden. Zweck der Weitergabe von Kontaktdaten ist eine ganzheitliche Beratung der individuellen Gegebenheiten des Kunden sowie eine werbliche Ansprache mit auf den Einzelfall zugeschnittenen Angeboten und ergänzenden Leistungen. Partner des Beratungskonzeptes sind die Evangelische Bank eG, EB-Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM), EB Consult GmbH, EB-Sustainable Real Estate GmbH (EB-SRE) sowie die HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH. Der Weitergabe von Kundendaten kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Mitteilung an die Change Hub GmbH oder an datenschutz@eb.de widersprochen werden.

13. Vertraulichkeit

Die Change Hub GmbH verpflichtet alle eigenen Mitarbeiter und relevante externe Dienstleister zur Vertraulichkeit im Hinblick auf alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie etwaige sensible Erkenntnisse über Teilnehmer an Veranstaltungen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Die Change Hub GmbH schließt keine mündlichen Verträge. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform.

(2) Diese AGB haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Change Hub GmbH diesen nicht widerspricht.

(3) Dieser Vertrag berechtigt ausschließlich den Kunden, die Leistung von der Change Hub GmbH zu fordern. Er ist kein Vertrag zugunsten Dritter, insbesondere nicht der zugunsten der Teilnehmer. Er entfaltet keine Schutzwirkung für Dritte.

(4) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Kassel.

(5) Für das Vertragsverhältnis gelten die AGB der Change Hub GmbH in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Kunde kann jederzeit die Überlassung der in seinen Vertrag einbezogenen Fassung der AGB verlangen. Auf www.change-hub.de/agb steht zudem jederzeit die aktuelle Fassung der AGB zur Einsicht zur Verfügung.

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