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Der Nachhaltigkeitsbericht ist keine Kür mehr

Seit Jahresbeginn gilt die EU-Taxonomie-Verordnung als ein wichtiger Bestandteil des Green Deals der EU. In ihrer Konsequenz müssen viele Organisationen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Warum müssen Organisationen einen Nachhaltigkeitbericht erstellen?

Die Verordnung wurde 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet und ist Teil des Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum, der im März 2018 von der EU-Kommission vorgestellt wurde. Ziel dieses Plans ist es, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.

Seit dem 1. Januar 2022 gelten die ersten Anforderungen der EU-Taxonomie, die die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben soll. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher Wirtschaftssektoren notwendig. Die EU-Taxonomie soll daher private Investitionen in dieses Vorhaben lenken und Nachhaltigkeit als Kriterium des Risikomanagements in der Finanzwirtschaft etablieren.

Die Taxonomie umfasst sämtliche Wirtschaftsbereiche und legt ein Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Investitionen fest. Hierfür wurden sechs Klima- und Umweltschutzziele entwickelt.

Eine Aktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem dieser Ziele leistet und keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt. Zudem muss sie internationalen Standards, z.B. in Bezug auf Menschenrechte und Soziales, genügen.

Derzeit arbeitet die EU an den konkreten Bewertungskriterien für Unternehmensaktivitäten in Bezug auf die sechs Klima- und Umweltschutzziele. Die Bewertungskriterien für die Umweltziele „Klimaschutz“ (Treibhausgasvermeidung) und „Anpassung an den Klimawandel“ wurden zum 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Welche Pflichten ergeben sich beim Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Mit der EU-Taxonomie-Verordnung ergeben sich neue Berichtspflichten für Unternehmen: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen qualitative Angaben darüber machen, in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Ziele sind. Dies betrifft zunächst die Ziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel). Die Einhaltung der weiteren Umweltziele gilt ab Januar 2023 und ab dann müssen viele Organisationen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt werden. Ziel ist es, dass sich ein Unternehmen, das sich an der Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten beteiligt, von Finanzmarktakteuren wahrgenommen wird. Die Transparenz hinsichtlich nachhaltiger Aktivitäten soll erhöht und sogenanntes Greenwashing verhindert werden. Dies soll zu mehr Investitionen in das Unternehmen führen.

Foto von Markus Spiske auf Unsplash

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